Architektin Ira Matheis Dipl.-Ing. (FH)

Mein Architekturbüro habe ich 2011 gegründet und ich arbeite seitdem erfolgreich in der Architekturlandschaft im Kreis Ahrweiler, Bonn und Umgebung.

Ich bin im gesamten Spektrum der Leistungsphasen tätig:

  • Entwürfe
  • Baugenehmigungverfahren
  • Ausschreibungen
  • Bauleitung
  • Vollständige Abrechnung aller Bauvorhaben
Werdegang

1990 Bauzeichnerin
1996 Staatlich geprüfte Hochbautechnikerin
2009 Dipl.-Ing. Architektur
2011 Eigenständiges Planungsbüro
2014 Eintragung in die Architekenkammer Rheinland-Pfalz Nr. 18706

Leistungsphasen nach HOAI

Beschreibung

19. Mai 2019
Leistungsphase 1 – 4

Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurf, Genehmigunsverfahren

Leistungsphase 5 – 7

Ausführungsplanung, Vergabe, Erstellen von Leistungsverzeichnissen

Leistungsphase 8 – 9

Bauüberwachung, Kostenfeststellung, Objektbetreuung


Phase 1 – 4 dient der Klärung der Aufgabenstellung und der Klärung der Rahmenbedingungen. Es muss festgelegt werden welche weiteren Fachkräfte am Bau beteiligt werden sollten und wie mit geografischen Besonderheiten oder auch Vorgaben des Denkmalschutzes eingehalten werden. Hier steht im Vordergrund die umfassende Beratung des Architekten. In einigen Fällen kann der Architekt schon die Bauvoranfrage stellen. Grundlage des Planungskonzeptes ist der Abgleich der Vorstellungen. Eine Umsetzung erfolgt durch die Anfertigung von Skizzen und Zeichnungen. In der Vorplanung sollten unbedingt die Kostenschätzung und die Genehmigungsfähigkeit geklärt werden.
Im Folgeschritt, der Entwurfsplanung, erfolgt eine Durcharbeitung der Skizzen des Gesamtprojekts sowie eine Kosterechnung im Vergleich zur Kostenschätzung. Daraus resultiert eine detaillierte Objektbeschreibung. Parallel wird mit den Behörden über eine Genehmigungsfähigkeit verhandelt.
Bei der Genehmigugngsplanung wird der Antrag zur Baugenehmigung erstellt iinkluusive der Anträge auf Befreiung und Ausnahmen. Hinzu zählen auch die Leistungen weiterer am Bau beteiligter Fachleute.
Die Gesamtheit der Unterlagen wird bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde eingereicht.

Phase 5 – 7 beinhaltet die Erstellung aller Detailskizzen im Maßstab 1:50 bis 1:1, je nach Größe und Wichtigkeit. Es erfolgen die Mengenberechnungen, als Basis für die Leistungsbeschreibungen, die mit den Leistungsverzeichnissen abgeglichen werden. Es erfolgt eine Trennung der Leistungsbereiche nach Gewerken, die mit den Ausschreibungen versendet werde.
Die Angebote der Firmen auf die Ausschreibung geprüft und anschliießend beauftragt. Die Folge ist ein Preisspiegel, der alle Teilleistungen aller am Projekt Beteilgten berücksichtigt sowie ein erneuter Vergleich der Kosten mit der Kostenschätzung und -berechnung.

Phase 8 – 9 erfolgt die Überwachung des Bauvorhabens in Üreinstimmung mit der erteilten Baugenehmigung Die Arbeiten auf der Baustelle werden koordiniert und stetig die korrekte Ausführung der Gewerke kontrolliert. Die Rechnungen der externen Firmen finden Eingang in die Kostenkalkulation.
Alle Leistungen, Zeichnungen und Kostn gehen auf den Bauhern über. Eine Objektbegehung erfolgt, um eventuell vohandene Mängel aufzunehmen und diese anschleßend beseitigen zu lassen.